Rechtliches

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Status: 04.10.2023

 

Das wichtigste in Kürze

Aveniq legt Wert auf Geschäftspartner, die dieselben Werthaltungen, Compliance Grundsätze und ethischen Prinzipien verfolgen wie Aveniq selbst. Aveniq verlangt deshalb von ihren Geschäftspartnern (Lieferanten, Subunternehmer, Dienstleister etc.), dass sie sich zu den hierin festgelegten Leitprinzipien für nachhaltiges, ethisches und gesetzestreues Geschäften verpflichten. Dies umfasst die folgenden Grundsätze:

  • Der Aveniq Geschäftspartner betreibt sein Geschäft in einer ethischen Weise; er handelt mit Integrität und hält Gesetze und Regulierungen ein.
  • Der Aveniq Geschäftspartner respektiert die geltenden Menschenrechte und behandelt seine Mitarbeitenden mit Würde und Respekt.
  • Der Aveniq Geschäftspartner bietet seinen Mitarbeitenden gerechte Arbeitsbedingungen.
  • Der Aveniq Geschäftspartner betreibt sein Geschäft verantwortungsvoll und in umweltverträglicher Weise.
  • Der Aveniq Geschäftspartner informiert auf Verlangen transparent über seine Lieferkette, und stellt mit seinem Managementsystem die Umsetzung dieser Prinzipien sicher.

1. Ziel und Zweck

Die Aveniq Gruppe[1] (im Folgenden «Aveniq») steht für Partnerschaft, Vertrauens-würdigkeit und Nachhaltigkeit. Als vertrauensvolle Partnerin leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erfolg unserer Kunden und führen unsere Geschäftstätigkeit auf eine nachhaltige Art und Weise.

Getreu unseren Unternehmenswerten stehen wir gemeinsam und respektvoll für unsere Ziele ein und nehmen unsere unternehmerische wie auch gesellschaftliche Verantwortung wahr. Wir handeln dabei stets professionell, transparent und mit uneingeschränkter Integrität.

Aveniq legt Wert auf Geschäftspartner, die dieselben Werthaltungen, Compliance Grundsätze und ethischen Prinzipien verfolgen wie Aveniq selbst. Für eine gegenseitig faire, vertrauensvolle und langfristige Partnerschaft verlangt Aveniq deshalb von ihren Geschäftspartnern (Warenlieferanten und Dienstleister), dass sie sich zu den hierin festgelegten Leitprinzipien für nachhaltiges, ethisches und gesetzestreues Geschäften verpflichten.

[1] Aveniq AG, Aveniq Avectris AG, Aveniq Comicro AG, Aveniq ERPsourcing AG, Aveniq Logicare AG

2. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Geschäftspartner der Aveniq, deren Tochtergesellschaften sowie für deren Organe und Mitarbeitende.

Der Verhaltenskodex gilt im Rahmen der Beschaffung, sowie als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aveniq. Bei den übrigen Geschäftsbeziehungen, bei denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aveniq nicht gelten, ist der Verhaltenskodex grundsätzlich als Vertragsbestandteil festzulegen[2].

Zudem erwartet Aveniq von ihren Geschäftspartnern, dass auch deren wesentliche[3] Zulieferer (bzw. Vorlieferanten) und Subunternehmer die hierin festgelegten Grundsätze einhalten.

[2] Dabei können folgende Kriterien herangezogen werden: Branche, Umsatzgrösse, Sitz resp. Wohnsitz des Geschäftspartners, durchgeführte Audits durch unabhängige Zertifizierungsgesellschaft, Anzahl beschäftigter Mitarbeitender, vorgelagerte Lieferkette bzw. Herkunft der bezogenen Produkte resp. Dienstleistungen, oder Dauer der Lieferbeziehung.

[3] Als „wesentlicher“ Zulieferer (bzw. Vorlieferant) und Subunternehmer gilt: wer einen wesentlichen Teil des Auftrags erfüllt (Lieferung eines erheblichen Bestandteils, und/oder Erbringung einer erheblichen Teilleistung), und/oder wer in einem besonders risikoanfälligen Bereich tätig ist.

3. Grundsätze

Die im vorliegenden Kodex aufgeführten Bestimmungen orientieren sich am Inhalt folgender anerkannter Konventionen und Standards:

  • Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
  • Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Charta für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC)
  • SA8000 (Standard für sozial verantwortliche Unternehmensführung)
  • Empfehlungen für die Beschaffungsstellen des Bundes

Zwingend anwendbare nationale, supranationale oder internationale Gesetze und Regulierungen bleiben im gegebenen Fall vorbehalten und gehen diesem Verhaltens-kodex vor, soweit sie im Einzelfall höhere Standards setzen. Bei niedrigeren Standards hat der Kodex Vorrang.

4. Geschäftsethik und Integrität

Der Aveniq Geschäftspartner betreibt sein Geschäft in einer ethischen Weise; er handelt mit Integrität und hält Gesetze und Regulierungen ein.

Einhaltung der Gesetze und Abkommen

Der Geschäftspartner hält die nationalen Gesetze und Regulierungen sowie die einschlägigen internationalen Abkommen ein.

Produktsicherheit

Produkte und Dienstleistungen des Geschäftspartners gefährden Mensch und Umwelt bei sachgerechter Anwendung nicht und erfüllen die vereinbarten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Normen bezüglich Produktsicherheit. Angaben zum sicheren Gebrauch kommuniziert der Geschäftspartner entsprechend.

Verbot von Korruption und Bestechung

Jede Art von Korruption ist für den Geschäftspartner verboten. Dazu gehören Bestechung, Schmiergeldzahlung und Erpressung, um damit auf Vertreter von Geschäftspartnern, Politik, Verwaltung, Justiz oder der öffentlichen Hand Einfluss
zu nehmen.

Fairer Wettbewerb

Jede Geschäftstätigkeit des Geschäftspartners steht im Einklang mit den Regeln
des fairen Wettbewerbs. Der Geschäftspartner hält die einschlägigen Kartell- und Wettbewerbsgesetze sowie Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb ein.

Schutz geistigen Eigentums

Der Geschäftspartner respektiert den Schutz geistigen Eigentums Dritter.

Handelsbeschränkungen und Geldwäscherei

Der Geschäftspartner hält geltende Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen, Sanktionen sowie die gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein.

Missbrauch vertraulicher Informationen

Der Geschäftspartner stellt mit angemessenen Mitteln sicher, dass seine Mitarbeitenden keine vertraulichen Informationen missbrauchen.

Steuern und Abgaben

Der Geschäftspartner befolgt die für ihn geltenden Steuervorschriften.

Ombudsstelle (Meldestelle)

Der Geschäftspartner gibt seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Bedenken gegen festgestellte oder (im guten Glauben) vermutete Verstösse durch andere am Arbeitsplatz ohne Furcht vor Repressalien oder Belästigungen im Unternehmen frei berichten zu können. Der Geschäftspartner geht solchen Meldungen angemessen nach und trifft im gegebenen Fall die erforderlichen Massnahmen.

Persönlichkeitsrechte

Der Geschäftspartner stellt mit angemessenen Mitteln sicher, dass die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte seiner Mitarbeitenden und Geschäftspartner gewahrt bleiben und nicht verletzt werden.

5. Achtung der Menschenrechte

Der Aveniq Geschäftspartner respektiert die geltenden Menschenrechte und behandelt seine Mitarbeitenden mit Würde und Respekt.

Verbot von Kinderarbeit

Der Geschäftspartner darf keine Mitarbeitenden mit einem Alter unter 15 Jahren beschäftigen. In Ländern, deren Wirtschaft und schulische Einrichtungen weniger entwickelt sind, gilt ein Mindestalter von 14 Jahren, bei leichten Arbeiten von 13 Jahren. Gefährliche Arbeiten dürfen nur unter Beachtung anwendbarer Sicherheitsvorschriften ausgeführt werden.

Verbot von Zwangsarbeit

Jegliche Zwangs- und Pflichtarbeit ist untersagt. Der Geschäftspartner darf seine Mitarbeitenden nicht dazu zwingen, ihm als Vorbedingung für die Beschäftigung ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung auszuhändigen.

Diskriminierungsverbot

Bei Anstellung, Beschäftigung sowie Vergütung ist Chancengleichheit zu wahren. Der Geschäftspartner darf niemanden aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Religion, sexueller Identität, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder einer etwaigen Behinderung diskriminieren.

Verbot von physischen oder psychischen Disziplinarstrafen

Der Geschäftspartner darf Mitarbeitende in keiner Form physisch oder psychisch bestrafen. Das gilt insbesondere dann, wenn Mitarbeitende in gutem Glauben Unternehmenspraktiken melden, die gegen nationale, internationale oder interne Bestimmungen verstossen.

6. Sozialverträgliche Arbeitsbedingungen

Der Geschäftspartner bietet seinen Mitarbeitenden gerechte Arbeitsbedingungen.

Sichere und gesunde Arbeitsplätze

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen zu gewährleisten. Der Geschäftspartner verfügt über Richtlinien und Verfahren zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz und legt diese für seine Mitarbeitenden offen, um dadurch das Risiko für Unfälle und Berufskrankheiten zu verringern bzw. diese zu vermeiden.

Existenzsichernde Löhne

Der Geschäftspartner entlohnt seine Mitarbeitenden angemessen und gewährleistet gesetzlich beziehungsweise tarifvertraglich festgelegte oder branchenübliche Mindestlöhne. Der Geschäftspartner gewährt dem Mitarbeitenden die ihm per Gesetz zustehenden Sozialleistungen. Er gestaltet die Vergütungen transparent, diese erfolgen regelmässig und in gesetzlichem Zahlungsmittel. Illegale und unberechtigte Gehalts-abzüge dürfen nicht vorgenommen werden.

Keine überlangen Arbeitszeiten

Der Geschäftspartner überwacht, dass seine Mitarbeitenden die im jeweiligen Staat gesetzlich beziehungsweise tarifvertraglich festgelegte oder branchenübliche maximale Arbeitszeit einhalten. Insbesondere darf die maximale Wochenarbeitszeit (inkl. Mehrstunden) die gesetzlich zulässige Grenze nicht überschreiten. Der Geschäftspartner kompensiert oder entschädigt Mehrstunden gemäss gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Bestimmungen. Den Mitarbeitenden stehen die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Ruhetage zu. Ausserdem haben die Mitarbeitenden Anspruch auf einen geregelten Jahresurlaub gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Die Mitarbeitenden haben das Recht auf Kollektivverhandlungen und darauf, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Sollten in einem Land aus politischen Gründen keine Gewerkschaften zugelassen sein, muss der Geschäftspartner unabhängige Zusammenschlüsse in einer anderen Form ermöglichen. Er darf weder Arbeitnehmervertreter aufgrund ihrer Funktion noch gewerkschaftlich organisierte Mitarbeitende wegen ihrer Mitgliedschaft benachteiligen.

7. Einhaltung von Umweltstandards

Der Aveniq Geschäftspartner betreibt sein Geschäft verantwortungsvoll und in umweltverträglicher Weise. Er reduziert unter Beachtung der anwendbaren Vorschriften im Rahmen seines Geschäftsbetriebs negative Wirkungen auf Mensch und Umwelt.

Effizienter Umgang mit Ressourcen

Der Geschäftspartner setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für den effizienten Einsatz von Ressourcen ein. Insbesondere nicht-erneuerbare Ressourcen werden so sorgsam wie möglich eingesetzt.

Vermeidung und Minderung von Umweltbelastungen

Der Geschäftspartner erfasst und überwacht im gegebenen Fall belastende Emissionen und setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für deren kontinuierliche Reduktion ein. Die eingesetzten Materialien sollten wiederverwendet werden, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Der Geschäftspartner entwickelt Verfahren, die den Transport, die Lagerung sowie die gefahrenlose und umweltfreundliche Behandlung und Entsorgung von Abfällen regeln.

Sicherer Umgang mit gefährlichen Substanzen

Die sichere Handhabung von Substanzen, die durch Freisetzung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, garantiert der Geschäftspartner im gegebenen Fall mit Hilfe eines Gefahrenstoffmanagements, welches den sicheren Gebrauch und Transport sowie die sichere Lagerung, Wiederaufbereitung, Wiederverwendung und Entsorgung gewährleistet.

Umweltverträgliche Produkte

Der Geschäftspartner achtet bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen darauf, dass deren Verwendung sparsam im Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen ist. Die Produkte sollten sich für eine Wiederverwendung, Rezyklierung oder gefahrlose Entsorgung eignen.

8. Transparenz in der Lieferkette

Der Aveniq Geschäftspartner informiert auf Verlangen transparent über seine Lieferkette, und stellt mit seinem Managementsystem die Umsetzung dieser Prinzipien sicher.

Bevorzugte Geschäftspartner

Aveniq bevorzugt Geschäftspartner, die ihre Lieferantenkette auf Verlangen der Aveniq transparent offenlegen. Im Weiteren bevorzugt Aveniq Geschäftspartner, die sich aktiv um eine kontinuierliche Verbesserung in den Bereichen Umwelt und Soziales bemühen und diese Leistungen transparent aufzeigen, zum Beispiel mit Hilfe zertifizierter Managementsysteme nach ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001, SA8000 oder EFQM, oder einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Standard der Global Reporting Initiative.

Transparenz über nichtfinanzielle Belange

Aveniq arbeitet mit Geschäftspartnern, die sich an die anwendbaren gesetzlichen Vorgaben zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange (indirekter Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative) und die damit verbundenen Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten halten. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung des Geschäftspartners, bei sich selbst und in seiner Lieferkette Kinderarbeit zu unterbinden und die Rahmenbedingungen zur Herkunft von Metallen und Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einzuhalten.

Managementsysteme

Der Geschäftspartner betreibt Managementsysteme oder verfügt über gleichwertige Prozesse, die die Einhaltung der hier aufgeführten Grundsätze gewährleisten.

9. Umsetzung und Sanktionen

Bei Nichteinhaltung dieses Verhaltenskodex durch den Geschäftspartner kann Aveniq Konsequenzen ziehen.

Überwachung und Nachweispflicht

Der Geschäftspartner hat Aveniq auf Anfrage alle notwendigen Informationen zu einer Ersteinschätzung korrekt und umfassend im Rahmen einer Selbstbeurteilung mitzuteilen. Insbesondere soll der Geschäftspartner Aveniq transparent informieren, falls er Aspekte aus diesem Kodex nicht oder nur teilweise erfüllen kann.

Der Geschäftspartner stellt darüber hinaus sonstige Informationen zur Verfügung, die die Einhaltung dieses Kodex nachweisen.

Aveniq behält sich die Kontrolle der Umsetzung dieses Kodex vor, namentlich, wenn aufgrund von entsprechenden Presseberichten, Beschwerden oder dergleichen ein Verdacht auf allfällige Verstösse gegen diesen Kodex oder seine Prinzipien besteht. Der Geschäftspartner hat Aveniq über Ereignisse zu unterrichten, die den Grundsätzen dieses Kodex entgegenstehen.

Sanktionen bei Nichterfüllung

Aveniq behält sich das Recht vor, bei Nichterfüllung dieses Kodex Massnahmen zu fordern und gegebenenfalls die Geschäftsbeziehung zu beenden.