Können Sie Auskunft geben, wie persönliche Informationen in Ihrem Unternehmen genutzt, gespeichert und weitergegeben werden?
Datenschutzgesetz der Schweiz (nDSG)
Umfassende Unterstützung bei der Implementierung und Gewährleistung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen
Die Schweiz aktualisierte ihr Datenschutzgesetz per 1. September 2023. Jede Person soll nachvollziehen können, wie persönliche Informationen genutzt, gespeichert und weitergegeben werden. Für Unternehmen ergeben sich daraus einige Pflichten. Aveniq unterstützt Sie mit Angeboten für jedes Bedürfnis, um den Schutz personenbezogener IT-Daten in Ihrem Unternehmen vorbildlich sicherzustellen.
Zusammenfassung Angebot Neues Datenschutzgesetz der Schweiz
Zusammenfassung Angebot Neues Datenschutzgesetz der Schweiz
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Die Unterschiede der Datenschutzgesetze:
Aspekte | Revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) | Bestehendes Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) | Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) |
Geltungsbereich | Schweiz | Schweiz | Europäische Union |
Rechenschafts- pflicht | Ausdrückliche Verpflichtung zur Dokumentation von Datenschutz-massnahmen und Nachweis der Einhaltung | Keine ausdrückliche Verpflichtung zur Rechenschaftspflicht | Ausdrückliche Verpflichtung zur Dokumentation von Datenschutz-massnahmen und Nachweis der Einhaltung |
Datenschutz- prinzipien | Ähnliche Prinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz | Ähnliche Prinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz | Ähnliche Prinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz |
Rechte der betroffenen Personen | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch |
Sanktionen und Durchsetzung | Bussen bis zu CHF 250’000 für natürliche Personen | Vorgesehene Sanktionen, weniger streng | Höhere Bussgelder bei Verstössen |
Datenschutz- beauftragte*r | Verpflichtung zur Benennung einer datenschutzbeauf- tragten Person in bestimmten Fällen | Keine spezifische Verpflichtung zur Benennung einer datenschutzbeauf- tragten Person | Verpflichtung zur Benennung einer datenschutzbeauf- tragten Person in bestimmten Fällen |
Folgenabschätzung | Erfordert in bestimmten Fällen eine Datenschutz-Folgenabschätzung | Keine spezifische Anforderung | Erfordert in bestimmten Fällen eine Datenschutz-Folgenabschätzung |
Melden von Datenschutz-verletzungen | Pflicht, möglichst rasch zu melden | Keine Meldepflicht | Pflicht, innerhalb von 72 Stunden zu melden |
Dokumentations- pflicht | Genauere Anforderungen an die Dokumentation von Verarbeitungs-tätigkeiten und Datenschutz-massnahmen | Weniger detaillierte Anforderungen an die Dokumentation | Genauere Anforderungen an die Dokumentation von Verarbeitungs-tätigkeiten und Datenschutz-massnahmen |
Was unterscheidet Aveniq von anderen Consulting-Anbietern?
Wir legen bei der Implementierung des nDSG besonderen Wert auf eine transparente und verständliche Kommunikation sowie auf eine praxisnahe Umsetzung der Anforderungen. Unsere langjährige Erfahrung im Datenschutzrecht und unsere hohe Fachkompetenz machen uns zur idealen Partnerin.
Wie garantiert Aveniq Mehrwert, Nutzen und Erfolg mit ihrem Vorgehen?
Durch eine umfassende Analyse der bestehenden Datenverarbeitungsprozesse und -systeme sowie eine individuelle Beratung und Schulung der Mitarbeitenden, gewährleisten wir eine rechtskonforme Umsetzung des nDSG. Die Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse und -anforderungen ist dabei zentral. Durch regelmässige Überprüfungen stellen wir sicher, dass die nDSG-konforme Datenverarbeitung langfristig erfolgreich und nutzbringend für unsere Kunden ist.
Welche Erfahrung hat Aveniq in meiner Branche?
Als langjährige Akteurin in den Branchen Finance, Healthcare, Industrial, Legal und Utilities verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in Bezug auf Datenschutz und -sicherheit. Wir haben zahlreiche Kunden bei der Umsetzung von ganzheitlichen Datenschutzmanagementsystemen unterstützt und sind mit den Anforderungen des nDSG bestens vertraut.
Unser Angebot
Wir bieten unseren Kunden eine umfassende Unterstützung bei der Implementierung des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) an:
Datenschutz-Check: Analysiert Ihre bestehenden Datenschutzmassnahmen bis ins Detail. Dabei identifizieren wir mögliche technologische Schwachstellen und zeigen Ihnen konkrete Massnahmen auf, um Ihre Datenverarbeitung im Einklang mit dem nDSG zu optimieren. Minimieren Sie potenzielle Risiken.
Datenschutzkonzept: Auf Ihre spezifischen Anforderungen und Prozesse zugeschnitten. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen Vorgaben des nDSG, sondern auch Ihre Unternehmensziele und die Art der verarbeiteten Daten. Das Konzept umfasst klare Richtlinien, Verfahren und Massnahmen, für einen effektiven Datenschutz und zum Schutz Ihrer Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch. So sind Sie bestens gerüstet, den Anforderungen des nDSG gerecht zu werden und das Vertrauen Ihrer Kunden in Sie im Umgang mit personenbezogenen Daten zu stärken.
Datenschutzbeauftragter: Unsere erprobte Fachperson steht Ihnen als kompetente*r Ansprechpartner*in auf Augenhöhe zur Seite und unterstützt Sie bei allen Fragen. Sie profitieren von externem Fachwissen ohne zusätzliche Personalkosten.
Schulungen: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden mit unseren kompakten Schulungen und vermitteln Sie ihnen das nötige Wissen, um das nDSG einzuhalten. Stärken Sie das Bewusstsein für den Datenschutz in Ihrem gesamten Unternehmen.
Dokumentation: Top vorbereitet mit der erforderlichen Datenschutz-Dokumentation. Gemeinsam erstellen wir die notwendigen Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzerklärungen und Einwilligungserklärungen korrekt und vollständig.
Ihr Nutzen
Expertenwissen: Unsere nDSG-Dienstleistungen werden von erprobten Datenschutzexperten durchgeführt, die über fundierte Kenntnisse des nDSG verfügen. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen des nDSG zu verstehen und in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Compliance, die mit den Bestimmungen des nDSG übereinstimmt. Wir helfen Ihnen, Ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und zu verbessern, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des nDSG entsprechen.
Risikominimierung: Durch die Einhaltung des nDSG können Sie das Risiko von Datenschutzverletzungen und damit verbundenen, eventuellen Strafen minimieren.
Wettbewerbsvorteil: Durch die Einhaltung des nDSG können Sie das Vertrauen ihrer Kunden in Ihr Unternehmen stärken, indem Sie personenbezogene Daten schützen und transparente Informationen zeitnah liefern können.
Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren Anliegen weiterzuhelfen.